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Drei serbische Staatsangehörige in Wien-Favoriten festgenommen – 1,5 Kilogramm Heroin und Kokain beschlagnahmt

Die Wiener Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) hat am Freitagnachmittag, dem 18. September 2026 im Bezirk Favoriten festgenommen, nachdem sie als mutmaßliche Drogenhändler identifiziert worden waren und rund 1,5 Kilogramm Heroin sowie eine geringere Menge Kokain sichergestellt worden waren, wie die Landespolizeidirektion Wien in einer am folgenden Tag veröffentlichten offiziellen Erklärung bestätigte.

Dem Polizeibericht zufolge identifizierten Beamte der EGS im Rahmen einer gezielten Aktion gegen die Drogenkriminalität in Wien-Favoriten am Freitagnachmittag drei Männer – im Alter von 20, 33 und 38 Jahren, allesamt serbische Staatsangehörige – als mutmaßliche Drogenhändler. Alle drei wurden festgenommen und in Polizeigewahrsam genommen.

Die Festnahmen führten die Ermittler zu einer mutmaßlichen Versteckwohnung im 10. Bezirk, die die Beamten anschließend durchsuchten. Zusammen mit dem Material, das im Zuge der Festnahmen sichergestellt wurde, ergab die Aktion folgende Ergebnisse:

  • Etwa 1,5 Kilogramm Heroin
  • Etwa 40 Gramm Kokain
  • 7.000 € in bar, in Banknoten, die die Polizei als typisch für den Drogenhandel auf der Straße bezeichnete

Neben den drei Männern, denen Drogenhandel vorgeworfen wird, identifizierte die Polizei zwei mutmaßliche Käufer, die angeblich Drogen von der Gruppe erworben hatten, und stellte ihnen einen Strafzettel aus: einen 43-jährigen kroatischen Staatsangehörigen und einen 48-jährigen österreichischen Staatsangehörigen. Beide wurden gegen Vorladung freigelassen und nicht in Gewahrsam genommen; gegen sie laufen separate Verfahren nach dem österreichischen Suchtmittelgesetz.

Alle drei Hauptverdächtigen wurden gemäß dem Suchtmittelgesetz angeklagt und blieben im Zuge der laufenden Ermittlungen in Polizeigewahrsam. Die Wiener Staatsanwaltschaft prüfte den Fall, um zu entscheiden, ob sie eine formelle Untersuchungshaft beantragen werde. Wie bei allen Verdächtigen nach österreichischem Recht gilt für die Männer die Unschuldsvermutung, bis sie von einem Gericht verurteilt werden.

In der Stellungnahme der Wiener Landespolizei wurde keine übergreifende kriminelle Organisation hinter den drei Männern beschrieben, und aus dem offiziellen Bericht geht nicht eindeutig hervor, ob der Fall mit einem größeren Drogenhandelsnetzwerk in Verbindung steht, das in Wien oder anderswo in Österreich operiert. Die Beschlagnahme stellt dennoch eine beträchtliche Menge Heroin für eine einzelne Aktion dar – eine Droge, die bei den von der Wiener Polizei im gleichen Zeitraum gemeldeten Razzien auf Straßenebene seltener vorkommt als Kokain, Cannabis oder synthetische Stimulanzien.

Die Beschlagnahmung im Bezirk Favoriten erfolgte nur drei Tage, nachdem EGS-Beamte im 2. Wiener Bezirk rund 18 Kilogramm Marihuana, Kokain und Crystal-Methamphetamin beschlagnahmt und am 16. September 2026 zwei weitere Verdächtige festgenommen hatten – was die Intensität der Drogenbekämpfungsmaßnahmen unterstreicht, die die Einheit in der zweiten Septemberhälfte 2026 in der gesamten österreichischen Hauptstadt durchgeführt hat. Beide Einsätze wurden von derselben Spezialeinheit geleitet und führten dazu, dass gegen die Verdächtigen Anklage nach denselben Betäubungsmittelgesetzen erhoben wurde, obwohl die Polizei keine Hinweise darauf gegeben hat, dass die beiden Fälle miteinander in Verbindung stehen.

Favoriten, Wiens bevölkerungsreichster Bezirk, stand im Jahr 2026 wiederholt im Fokus der Straßenkontrollen der EGS zur Drogenbekämpfung, was seine Stellung als einer von mehreren innerstädtischen Bezirken widerspiegelt, in denen der offene Drogenhandel ein wiederkehrender Schwerpunkt der Einheit ist. Die Wiener Staatsanwaltschaft hat noch keinen Verhandlungstermin für die drei am 18. September festgenommenen Männer bekannt gegeben, und die Ermittlungen zur Herkunft des beschlagnahmten Heroins und Kokains sowie zum Eigentumsverhältnis der durchsuchten Wohnung waren zum Zeitpunkt der Polizeimitteilung noch im Gange.

Nach dem Suchtmittelgesetz fallen Straftaten im Zusammenhang mit dem Handel mit Heroin in den in Favoriten sichergestellten Mengen in der Regel unter die Schwelle der „großen Menge“, die verschärfte Strafvorschriften auslöst, wobei die möglichen Freiheitsstrafen je nach den konkreten Anklagepunkten, die letztendlich von der Staatsanwaltschaft erhoben werden, zwischen einem und zehn Jahren liegen können.