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Bei einer Hausdurchsuchung bei einem AfD-Mitarbeiter in Berlin werden wenige Tage vor der Wahl Drogen und Nazi-Memorabilien gefunden

Die Berliner Staatsanwaltschaft und die Polizei haben am 15. September 2026 die Wohnung eines 48-jährigen Mitarbeiters von Kristin Brinker, der Spitzenkandidatin der Berliner AfD, im Bezirk Lichterfelde durchsucht, da der Verdacht auf Verstöße gegen das deutsche Waffen- und Sprengstoffgesetz bestand. Der Mitarbeiter ist in Brinkers Wahlkreisbüro in Reinickendorf tätig.

Den Ermittlern zufolge wurden bei der Durchsuchung weder Waffen noch Sprengstoff gefunden. Sie beschlagnahmten jedoch andere Gegenstände – darunter Drogen und Erinnerungsstücke aus der Nazizeit –, die derzeit forensisch untersucht werden, um festzustellen, ob sie strafrechtlich relevant sind.

Brinker erklärte gegenüber der „Bild“, sie habe „niemals Anhaltspunkte“ dafür gehabt, dass ihr Mitarbeiter solche Ansichten vertrete, und beschrieb ihn als „einfach nur einen Sammler“, der regelmäßig Flohmärkte besuche. AfD-Sprecher Ronald Gläser bezeichnete die Angelegenheit als Privatsache und erklärte, die Partei werde die Ergebnisse der Untersuchung abwarten. Der Kandidat der Grünen, Werner Graf, kritisierte diese Reaktion und forderte die Regierung erneut auf, die Berliner AfD offiziell als extremistisch einzustufen und ein Verfahren zum Parteiverbot in Betracht zu ziehen.

Die Durchsuchung erfolgte fünf Tage vor der Berliner Landtagswahl am 20. September, bei der die Berliner AfD laut Umfragen stark abschneiden sollte. Die Ermittlungen dauern an, und es wurde noch keine Anklage erhoben.

Quellen: Berichte des „Tagesspiegel“, der „Bild“ und von t-online.de vom 15. September 2026. Zu dieser Durchsuchung konnte keine spezielle Pressemitteilung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gefunden werden.